Gesetzliche Regulierung am Lebensende – Wo soll sich der Staat einmischen?

Für Menschen am Lebensende ist es oft schwierig, selbstständig zu entscheiden, wie viele medizinische Leistungen sie in Anspruch nehmen sollen. Dieses Projekt untersucht, wie weit diese Entscheide Angehörigen, Ärztinnen und Ärzten, Sterbebegleitenden, Heimleitenden oder Krankenkassen überlassen werden dürfen und wie viel staatliche Kontrolle nötig ist.

  • Projektbeschrieb (abgeschlossenes Forschungsprojekt)

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    Personen, die zusammen mit sterbenden Menschen oder an ihrer Stelle über lebensverlängernde oder lebensverkürzende Massnahmen entscheiden müssen, tragen eine grosse Verantwortung. Das Recht entlastet sie gegenwärtig nicht in dieser Verantwortung, da klare Entscheidungskriterien fehlen. Zugleich sind die im Entscheidungsprozess am Lebensende involvierten Personen vielfältigen Einflussfaktoren (z.B. Kostenanreizen) ausgesetzt. Diese Situation kann dazu führen, dass nicht immer zum Wohl der sterbenden Person entschieden und gehandelt wird.

  • Ziel

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    Das Projekt soll aus rechtswissenschaftlicher Perspektive aufzeigen, wie die Menschenrechte auf Leben und Integrität, auf Selbstbestimmung sowie auf Menschenwürde in einem Bereich verwirklicht werden können, in dem autonomes Entscheiden oft nicht mehr möglich ist und die Betroffenen besonderen Schutz benötigen. Das Ziel besteht darin, zugunsten der Politik und Gesellschaft ein praktikables Regulierungsmodell für Sterbe- und Suizidhilfe in medizinischen und sozialen Institutionen zu entwickeln. Damit will das Projekt einen Beitrag zum Schutz von schwerkranken und betagten Menschen leisten und im Interesse der beteiligten Akteure Rechtssicherheit herstellen.

  • Bedeutung

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    Das Projekt soll aus rechtswissenschaftlicher Perspektive aufzeigen, wie die Menschenrechte auf Leben und Integrität, auf Selbstbestimmung sowie auf Menschenwürde in einem Bereich verwirklicht werden können, in dem autonomes Entscheiden oft nicht mehr möglich ist und die Betroffenen besonderen Schutz benötigen. Das Ziel besteht darin, zugunsten der Politik und Gesellschaft ein praktikables Regulierungsmodell für Sterbe- und Suizidhilfe in medizinischen und sozialen Institutionen zu entwickeln. Damit will das Projekt einen Beitrag zum Schutz von schwerkranken und betagten Menschen leisten und im Interesse der beteiligten Akteure Rechtssicherheit herstellen.

  • Originaltitel

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    Regulating end-of-life decisions in clinics, nursing homes and hospices: Human rights standards and administrative law instruments