Klarstellungen aus Sicht des NFP 67

Eine offene und sachliche Diskussion der Forschungsresultate ist wichtig.

​Das NFP 67 tritt in eine neue Phase. Im kommenden Jahr schliessen zahlreiche Forschende ihre Projekte ab und veröffentlichen die Resultate. Die Leitungsgruppe ist sich bewusst, dass Lebensende-Themen nicht selten zu kontroversen Diskussionen führen. Sie erhofft sich mit allen Anspruchsgruppen einen offenen Dialog über die Forschungsresultate. Gleichzeitig weist sie unsachliche Kritik zurück.

Den Verantwortlichen des NFP 67 – namentlich der Direktion des SNF und der Leitungsgruppe – ist es ein Anliegen, die schweren und unhaltbaren Vorwürfe der Sterbehilfeorganisationen Dignitas und Exit Deutsche Schweiz richtigzustellen. Die Organisationen unterstellen, das NFP 67 strebe nicht wissenschaftliche, sondern politische Ziele an, namentlich die Einschränkung der Suizidhilfe. Als Beleg dafür wurde wiederholt behauptet, die Leitungsgruppe sei gezielt in diesem Sinne besetzt worden. So unterstellt Exit Deutsche Schweiz, es seien «katholische, konservative und aus dem Ausland stammende Persönlichkeiten gewählt» worden. Das stimmt nicht:

  • Bereits im Mai 2013 hat der Bundesrat auf eine Parlamentarische Anfrage hin geantwortet, die Mitglieder der Leitungsgruppe des NFP 67 seien gemäss etabliertem Verfahren vom Forschungsrat aufgrund ihres wissenschaftlichen und fachlichen Profils gewählt worden ( Curia Vista 13.1006 External Link Icon). Der SNF hat die erhobene Kritik der Voreingenommenheit mehrfach zurückgewiesen. Im Leitungsgremium sind Expert/innen aus einer Vielzahl von Fachbereichen: Vertreten sind Innere Medizin, Geriatrie und Palliative Care, Pflegewissenschaft, Christliche Sozialethik, Soziologie, Rechtswissenschaft und Gesundheitsökonomie.
  • Der Vorwurf der Ausländerlastigkeit befremdet. Er entspricht auch nicht den Tatsachen: Von den acht Mitgliedern der Leitungsgruppe haben zwei eine Anbindung an eine ausländische Universität – ein Experte ist aus Brüssel, ein zweiter aus Berlin. Alle anderen leben und arbeiten in der Schweiz und haben eine Schweizerische Staatsbürgerschaft.

Die Sterbehilfeorganisationen behaupten, das NFP 67 habe in den Auswahlverfahren gezielt passende Gutachten zu den Forschungsgesuchen bestellt und handle intransparent. Auch diese Unterstellung ist entschieden zurückzuweisen:

  • Der SNF hat gegenüber den Sterbehilfeorganisationen die Auswahlverfahren mehrfach dargelegt und im Februar 2014 öffentlich zu diesem Thema Stellung genommen ( News SNF, 10.02.14 External Link Icon)
  • Mit einem Gesuch gemäss Öffentlichkeitsgesetz hatte der Verein Dignitas Zugang zu neun Gesuchen bewilligter Projekte des NFP 67 «Lebensende» verlangt. Diesem Begehren ist der SNF soweit rechtlich zulässig nachgekommen. Den Zugang zu Gutachter-Akten hat der SNF verneint, weil der Persönlichkeitsschutz der Forschenden nicht mit der Offenlegung dieser Dokumente vereinbar ist und nicht weil er etwas verbergen wollte. Im Dezember hat nun das Bundesgericht dem SNF Recht gegeben (vgl. Medienmitteilung des SNF vom 2.12.15 External Link Icon). Die Offenlegung der Daten hätte Persönlichkeitsrechte von allen Forschenden verletzt – nicht nur jener des NFP 67. Insofern hat das Bundesgericht eine generelle, für den SNF und alle Forschenden wichtige Frage geklärt.

Schliesslich behaupten die Sterbehilfeorganisationen, das NFP 67 beschäftige sich «obsessiv mit der Suizidhilfe». Das entspricht wieder nicht den Tatsachen:

  • Von insgesamt 33 Forschungsprojekten beforschen zwei konkrete Aspekte der Suizidhilfe: Das Projekt von Christine Bartsch External Link Iconam Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich sowie das Projekt von Peter Schaber External Link Iconam Philosophischen Seminar der Universität Zürich.
  • Die Sterbehilfe ist jedoch sehr wohl ein Thema, da in vielen Projekten über Entscheidungen am Lebensende geforscht wird. Solche Entscheidungen (etwa Abbruch einer lebenswichtigen Behandlung, Verzicht auf die Überweisung in eine Intensivstation oder Schmerz- und Symptombehandlungen am Lebensende) werden gewöhnlich mit dem Oberbegriff „Sterbehilfe“ bezeichnet. Für die Verantwortlichen des NFP 67 ist es selbstverständlich, dass Fragen der Suizid- und Sterbehilfe in einem Forschungsprogramm zum Lebensende thematisiert werden.

Das NFP 67 will mit den Resultaten aus den Forschungsprojekten zu einem offenen, sachlichen und auch inspirierenden Dialog zwischen allen relevanten und interessierten Anspruchsgruppen beitragen. In diesem Zusammenhang hat die Leitungsgruppe für 2016 eine Reihe von Dialogveranstaltungen angekündigt ( News NFP 67, 3.12.15 ). SNF und Leitungsgruppe wünschen einen kritischen und fairen Austausch über die Forschungsergebnisse, die in den kommenden Jahren publiziert werden.